

In einer Empfehlung vom 23. Oktober 2025 thematisiert die Nationale Behörde für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine weit verbreitete und diskriminierende Praxis: den Zugang von Therapeuten und medizinischem Fachpersonal zum Klassenzimmer nur nach Einholung der informierten Einwilligung aller Eltern der Klasse zu gewähren. Diese Praxis hat Schülern mit schweren Behinderungen, wie beispielsweise solchen mit Autismus-Spektrum-Störung, häufig das Recht auf eine kontinuierliche Therapie während der Schulzeit verwehrt.
Der Sachverhalt entstand durch eine Meldung an den Bürgen. Die Mutter eines Schülers mit Autismus und schweren Behinderungen (gemäß Gesetz 104/92) meldete …Unmöglichkeit für den Gebärdenspracharzt, das Klassenzimmer zu betreten Die im Therapieplan vorgeschriebenen Sitzungen sollten nicht durchgeführt werden. Der Grund? Die Schule hatte alle Arbeiten auf Eis gelegt, bis alle Eltern der Klasse eine „Einwilligungserklärung für den Zugang externer Experten“ ausgefüllt und unterschrieben hatten.
Der Bürge hat sich vergewissert, dass Dies ist kein Einzelfall.In vielen Schulen wenden die Schulleiter ähnliche Verfahren an und verlangen in einigen Vorschriften sogar, dass Therapeuten ein Strafregister vorlegen – eine Forderung, die für Fachkräfte, die bereits organisch in das nationale Gesundheitssystem integriert sind, als „völlig ungerechtfertigt“ gilt.
Die Empfehlung Nr. 1/2025, unterzeichnet vom Vorstand der Behörde (Borgo, Vaia, Pelagatti), verurteilt diese Praktiken und definiert sie. im Gegensatz zu supranationalen und verfassungsrechtlichen Prinzipien die das Recht auf Bildung und Gesundheit von Schülern mit Behinderungen festlegen, Rechte, die „sogar Vorrang vor anderen Interessen haben“.
Die Behörde weist darauf hin, dass externe Gesundheitsfachkräfte – Angestellte des örtlichen Gesundheitsamtes, akkreditierter Einrichtungen oder freiberufliche Fachkräfte, die am Therapieprojekt beteiligt sind – ausschließlich für den Schüler mit Behinderung arbeiten, ohne mit dem Rest der Klasse zu interagieren und stets in Anwesenheit der Lehrkraft. Ihre Arbeit ist daher verletzt nicht die Privatsphäre anderer Studierender.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Garantiegeber allen regionalen Schulämtern die Vorschriften ändern die restriktivere Verfahren vorsehen.
Der Zugang des Therapeuten muss vom Schulleiter nach einem einfachen Verfahren genehmigt werden. Kommunikation Lehrern und Eltern wird eine Erklärung des Spezialisten über dessen Verpflichtung zur Vertraulichkeit vorgelegt. Der Zugang zum Unterricht darf nicht länger durch die fehlende Zustimmung auch nur eines Elternteils eingeschränkt, verzögert oder verweigert werden.
Marta Strinati
Fotos Wilfried Pöhnke da Pixabay
Nationale Behörde für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Empfehlung 1/2025