In Italien ist der Nationale Garant für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der durch Gesetzesdekret Nr. 20 vom 5. Februar 2024 eingerichtet wurde, seit dem 1. Januar 2025 in Betrieb. Diese Einrichtung spielt eine zentrale Rolle bei der Förderung, dem Schutz und der Überwachung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und arbeitet mit voller administrativer Autonomie und unabhängig von hierarchischen Zwängen.

Struktur und Organisation

Der Behindertenbeauftragte ist ein dreiköpfiges Kollegium: ein Präsident und zwei weitere Mitglieder, die jeweils vom Präsidenten der Abgeordnetenkammer und des Senats ernannt werden. Das Büro des Behindertenbeauftragten, das direkt dem Präsidenten unterstellt ist und über eigene Mitarbeiter verfügt, wurde zur Unterstützung seiner Arbeit eingerichtet.

Die interne Organisation sieht außerdem die Möglichkeit vor, jedem Mitglied des Gremiums bestimmte Aufgaben nach vom Garanten selbst festgelegten Kriterien zu übertragen.

Institutionelle Funktionen

Mit dem Gesetzesdekret Nr. 20 vom 5. Februar 2024 werden dem Behindertenbeauftragten verschiedene Verantwortlichkeiten übertragen. institutionelle Funktionen:

  • Überwachung der RechteDer Garant muss die Achtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen gemäß den Grundsätzen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (in Italien mit Gesetz Nr. 18/2009 ratifiziert), der Verfassung und den einschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften überwachen;
  • Kampf gegen DiskriminierungDer Bürge muss gegen direkte oder indirekte Diskriminierung oder Belästigung im Zusammenhang mit einer Behinderung sowie gegen die Verweigerung der sogenannten „Leistungen“ vorgehen.angemessene Unterbringung' (d. h. geeignete Maßnahmen, die eine Teilhabe unter Bedingungen gleicher Würde ermöglichen);
  • Förderung der GleichstellungDer Bürge muss die „tatsächlicher Genuss' der grundlegenden Freiheiten und Rechte von Menschen mit Behinderungen, um Phänomene der Segregation zu verhindern.

Berichte, Meinungen und Empfehlungen

Der Bürge kann erhalten Berichte Die Berichte können von Menschen mit Behinderungen, ihren Familien, ihren Verbänden und öffentlichen Einrichtungen eingereicht werden. Die Einreichungsmethoden müssen barrierefrei sein (z. B. über ein eigens eingerichtetes Kontaktzentrum), und die Berichte werden kollegial bewertet.

Nach Prüfung solcher Berichte können diese zu Folgendem führen: begründete Meinungen auf Verwaltungsakte, allgemeine Bestimmungen oder spezifische Fälle, in denen Profile von Rechtsverletzungen angegeben werden und Maßnahmen oder „angemessene Vorkehrungen“ zur Lösung kritischer Probleme vorgeschlagen werden.

Ferner formuliert der Garantiegeber Empfehlungen an öffentliche Verwaltungen und Dienstleister, um Richtlinien und Praktiken im Zusammenhang mit Behinderungen zu verbessern.

Kontrollen und Besuche

Die Behörde kann Folgendes durchführen Überprüfungen Von Amts wegen oder aufgrund einer Meldung kann die Behörde tätig werden, um das Vorliegen von Diskriminierung oder Verstößen festzustellen. Sie hat außerdem die Befugnis, Besuchen Sie die Einrichtungen Einrichtungen, die wichtige öffentliche Dienstleistungen erbringen, wie beispielsweise Wohnheime, Kindertagesstätten oder andere soziale Einrichtungen. Im Rahmen dieser Besuche kann der Bürge vertrauliche Gespräche (auch ohne Zeugen) mit Menschen mit Behinderungen führen, um nützliche Informationen zu sammeln.

Jahresbericht und Transparenz

Bis zum 30. September eines jeden Jahres legt der Garant dem Parlament und dem Präsidenten des Rates einen Bericht vor, der folgende Informationen enthält: Bericht Dieser Bericht dokumentiert die durchgeführten Aktivitäten, die eingegangenen Berichte, die ausgesprochenen Empfehlungen und die durchgeführten Prüfungen. Er gewährleistet Transparenz in der Öffentlichkeit und legt die Arbeit der Behörde dar.

Zusammenarbeit und Interessenvertretung

Der Behindertenbeauftragte arbeitet eng mit demNationales Observatorium Die Aufgabe besteht darin, die Lage von Menschen mit Behinderungen zu überwachen, die UN-Konvention und die nationalen Richtlinien zu verfolgen und einen kontinuierlichen Dialog mit Behindertenverbänden, repräsentativen Dachverbänden, öffentlichen Einrichtungen, Sozialarbeitern und anderen Interessenvertretungen zu pflegen, um eine Kultur der Inklusion und des Respekts zu fördern.

Justizgewalt und Rechtsweg

Der Bürge hat die Befugnis, Akt und widerstehen vor Gericht zur Verteidigung ihrer Vorrechte und zur vollen Ausübung ihrer Befugnisse.

Sensibilisierung und Förderung von Rechten

Zu den Aufgaben des Bürgen gehört auch die Förderung von Sensibilisierungskampagnen zum Thema Behinderung und Inklusion, mit dem Ziel, eine Kultur des Respekts für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu verbreiten und korrigierende legislative oder administrative Eingriffe zu fördern.

Schlussfolgerungen

Die Nationale Stelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen kann in Italien eine neue und entscheidende institutionelle Bezugsstelle darstellen. Mit ihren Aufsichts-, Interventions- und Beratungsbefugnissen kann die Behörde zur vollständigen Inklusion von Menschen mit Behinderungen beitragen, Diskriminierung bekämpfen und strukturelle Veränderungen fördern. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse.

# Égalité

Dario Dongo

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