Das Europäische Parlament - mit dem Auflösung 7.10.21 zum Schutz von Menschen mit Behinderungen - betont die Notwendigkeit, die UN-Konvention (CRPD, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) und eine effektive soziale Inklusion gewährleisten, um den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs 2030) näher zu kommen. Einzelheiten folgen.
Behinderung, Barrieren und Diskriminierung
Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union treffen Systemische Barrieren beim Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung, zur Beschäftigung und Freizeitaktivitäten. Bei Armutsgefährdung bzw soziale Ausgrenzung deutlich höher als bei Menschen ohne Behinderung. Und laut einer kürzlich erschienenen Studie erfahren fast zwei Drittel der Menschen mit Behinderungen Diskriminierung Eurostat-Umfrage. (1)
In situazione hat weiter verschlimmert während des Coronavirus-Notfalls. Menschen mit Behinderungen gehörten während des Gesundheitsnotstands nicht nur zu den am stärksten gefährdeten Personen, sondern sie mussten sich auch zahlreichen Schwierigkeiten stellen, von der Unfähigkeit, in Krankenhäuser zu gehen, bis hin zu Schwierigkeiten beim Zugang zu Computersystemen und dem Internet sowie einem Mangel an Zugang angemessene Hilfsmaterialien für Studium oder Arbeit, was sie weiter bestraft und diskriminiert.
Europäisches Parlament, Entschließung 7.10.21
Die Straßburger Versammlungwollte mit der Entschließung 7.10.21 zum Schutz von Menschen mit Behinderungen die Grundlagen für eine neue langfristige europäische Strategie zum Thema Behinderung schaffen. Um die Probleme konkreter anzugehen als die allgemeinen Themen, die in der erwähnt werden Strategie 2021-2030 der Europäischen Kommission.
Ist bedeutsam an allen umweltbedingten, politischen und sozialen Barrieren arbeiten, die - in der Interaktion mit Menschen, die dauerhaft an körperlichen, geistigen, geistigen oder sensorischen Beeinträchtigungen leiden - ein Hindernis für ihre vollständige soziale Eingliederung darstellen.
Europäisches Parlament, die Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen
Die Strategie vom Europäischen Parlament befürwortet, wird nach einem sektorübergreifenden Ansatz entwickelt, der alle Schlüsselsektoren einbezieht, die direkt oder indirekt mit den Bestimmungen des UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD). Das bedeutet:
- Governance und Umsetzung,
- Schutz sensibler Daten,
- Beteiligung,
- Bewegungsfreiheit,
- Kampf gegen Diskriminierung,
- Beschäftigung und Soziales,
- öffentliche Auftragsvergabe und EU-Förderung,
- Digitalisierung,
- Forschung,
- Anweisung,
- Schutz der Rechte von Frauen mit Behinderungen.
Unternehmensführung und Umsetzung
Es ist zunächst einmal notwendig eine gemeinsame Definition von Menschen mit Behinderungen und die gegenseitige Anerkennung ihres Status vorzusehen sowie das optionale Protokoll der CRPD zu ratifizieren und geplante Maßnahmen mit definierten Zeithorizonten und geeigneten Ressourcen zu programmieren. Und deshalb:
- Festlegung gemeinsamer Definitionen, die in allen EU-Strategien anzuwenden sind. Schlüsselbegriffe wie Behinderung, Deinstitutionalisierung, gemeinschaftliches Wohnen, selbstständiges Leben und inklusive Bildung,
- Gewährleistung der gegenseitigen Anerkennung der Status Menschen mit Behinderungen in allen Mitgliedstaaten, um die Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und die Anerkennung und ordnungsgemäße Ausübung ihrer Rechte als Unionsbürger zu ermöglichen,
- mehr Unterstützung für Menschen mit Behinderungen in den prioritären Bereichen Gesundheitsversorgung, Bildung, Barrierefreiheit, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, unabhängiges Leben, sozialer Schutz und Sensibilisierung leisten,
ratifizieren die fakultatives Protokoll zum CRPD Ohne weitere Verzögerung,
- Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Finanzierungsprogramme mit dem Ziel, die vollständige Einhaltung der CRPD sicherzustellen. Durch die konstruktive Einbindung von Behindertenorganisationen und Mitgliedern des EU-Rahmens zur Überprüfung der Umsetzung der CRPD,
- unterstützen den Vorschlag der Kommission zur Einrichtung einer Behindertenplattform zur Stärkung der Governance Zusammenarbeit auf EU-Ebene, die Umsetzung der europäischen Strategie zum Thema Behinderung 2021-2030 und der nationalen Strategien zu diesem Thema,
- Förderung der Zusammenarbeit mit Behörden, Unternehmen, Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Um die ordnungsgemäße Umsetzung der Post-2020-Strategie sicherzustellen,
die EU-Institutionen auffordern, der Ernennung von Menschen mit Behinderungen in der Rolle von Behindertenkoordinatoren Vorrang einzuräumen,
- fordert die Mitgliedstaaten auf, Listen geplanter Maßnahmen mit klaren Zeithorizonten und Ressourcen zu erstellen, die für Gleichstellung, Teilhabe, Freizügigkeit und unabhängiges Leben, Zugänglichkeit, Beschäftigung und Ausbildung, Bildung und Kultur, Armut und soziale Ausgrenzung, Maßnahmen im Außenbereich, Gewaltfreiheit und vor Missbrauch, Integration von Behinderten und Bewusstseinsbildung.
Sensibler Datenschutz
Sensible Daten Menschen mit Behinderungen müssen sorgfältig geschützt werden. Dazu Parlament:
- fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die reg. EU 2016/679, cd GRPD (Allgemeine Datenschutzverordnung) (2) und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die sensiblen Daten von Menschen mit Behinderungen zu schützen,
- betont, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten in voller Übereinstimmung mit der GRPD erfolgen muss,
- betont, dass gemäß der GRPD die Verarbeitung genetischer oder biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person sowie von Gesundheitsdaten (sensible personenbezogene Daten) verboten ist, außer in den Fällen, die ausdrücklich in der Verordnung selbst vorgesehen sind . . .
Teilnahme
Die Beteiligung Die Tätigkeit von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens umfasst:
- die Notwendigkeit, Organisationen von Menschen mit Behinderungen in allen Phasen der Planung, Annahme, Umsetzung und Überwachung aller Arten von Maßnahmen zu konsultieren und aktiv einzubeziehen, damit sie die Förderung ihrer Grundrechte gewährleisten und widerspiegeln,
- die Gewährleistung der vollen und wirksamen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebens- und Gesellschaftsbereichen als Voraussetzung für die Wahrnehmung ihrer Grundrechte,
- die Gewährleistung der uneingeschränkten wirksamen Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am politischen Prozess durch die Mitgliedstaaten.
Bewegungsfreiheit
Eine europäische Karte Behinderung muss bis Ende 2023 von der Kommission vorgeschlagen und in allen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Nicht nur als Parkkarte gelten, sondern als Impulsgeber für Pilotprojekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen. Die Straßburger Versammlung deshalb:
- fordert die Kommission auf, Menschen mit Behinderungen, ihre Familien und ihre Betreuer europaweit von der Mautpflicht zu befreien. Um ihren Kreislauf zu erleichtern, insbesondere wenn sie für medizinische Behandlungen und das Wohlbefinden mehrere Bewegungen ausführen müssen,
- fordert die Kommission auf, den Rechtsrahmen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Tourismus weiter zu stärken,
- fordert die „schnelle“ Umsetzung der in der sogenannten Eisenbahnverordnung (EG-Verordnung 1371/2007) (3) vorgesehenen Regelungen in allen Mitgliedstaaten wird in Italien erwartet,
- fordert die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, einen Vorschlag zu den Rechten behinderter Fahrgäste im städtischen und außerstädtischen Verkehr vorzulegen, um die verbleibenden Lücken zu schließen,
- fordert ein ebenso wirksames Paket für den Seeverkehr,
- fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene Bedingungen zu schaffen, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, das Recht auf Freizügigkeit, Selbstbestimmung und persönliche Wahlmöglichkeiten gleichberechtigt mit anderen zu genießen und ein unabhängiges Unternehmen zu führen Leben. Und in die Gemeinschaft aufgenommen zu werden, wie es Artikel 19 der CRPD vorschreibt.
Accessibilità
EU-Agentur für Barrierefreiheit, Informationen in einem zugänglichen Format für alle, behindertengerechte Städte. Utopie oder konkrete Perspektive? Das Europäische Parlament:
- fordert die Kommission auf, eine EU-Zugänglichkeitsagentur (EU Access Commission) einzurichten, die mit der Entwicklung technischer Spezifikationen zur Zugänglichkeit zur Unterstützung spezieller Strategien und Vorschriften in der EU beauftragt wird,
- fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die kognitive, sensorische und physische Zugänglichkeit von EU-Initiativen zur Digitalisierung des Arbeitsmarktes sicherzustellen,
- fordert die Kommission auf, den europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit als Grundlage für die Verabschiedung eines soliden europäischen Rahmens für ein barrierefreies und integratives Umfeld zu verwenden, in dem die uneingeschränkte Zugänglichkeit öffentlicher Räume, Dienste, einschließlich Verkehrs- und Kommunikationsdienste, administrativ und finanziell gewährleistet ist die gebaute Umwelt. begrüßt die Initiative „Access City Award“ der Kommission (Preis für behindertengerechte Städte),
- fordert die Mitgliedstaaten auf, alle Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit, einschließlich der Richtlinie (EU) 2019/882 (Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit), vollständig umzusetzen und ständig zu überwachen. (4) mit dem Ziel, Hindernisse für Arbeitnehmer mit Behinderungen zu beseitigen und wirksam und endgültig zu verhindern sowie die Verfügbarkeit barrierefreier Dienste und die Eignung der Bedingungen, unter denen diese Dienste erbracht werden, zu verbessern und sicherzustellen,
- fordert die Mitgliedstaaten daher nachdrücklich auf, die Richtlinie (EU) 2018/1972 (5) zur Festlegung des Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation sorgfältig umzusetzen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen mit wesentlichen Hilfs- und Notdiensten kommunizieren können,
- fordert die Mitgliedstaaten auf, die rasche und wirksame Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 (6) über den barrierefreien Zugang zu Websites auf allen Ebenen sicherzustellen Netz und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen alle Informationen, die sie benötigen, in einem barrierefreien Format, einschließlich in nationaler Gebärdensprache, finden können,
- fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die längst überfällige Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in nationales Recht umzusetzen. und barrierefreie audiovisuelle Mediendienste für Menschen mit Behinderungen bereitzustellen, wie in Artikel 7 dieser Richtlinie vorgesehen,
- fordert die EU-Institutionen nachdrücklich auf, das Niveau und die Qualität der Zugänglichkeit in all ihren Gebäuden zu verbessern und alle Arten von Informationen zugänglich zu machen. Auch durch Übersetzungen in die Gebärdensprache der verschiedenen Mitgliedstaaten, die Erstellung von Dokumenten in Blindenschrift und in einer leicht lesbaren Sprache,
- fordert die zuständigen Dienststellen des Parlaments nachdrücklich auf, die Einreichung von Petitionen in den in der EU verwendeten internationalen und nationalen Gebärdensprachen zuzulassen,
- betont die Notwendigkeit, für Ausschusssitzungen, Plenarsitzungen und alle anderen Sitzungen des Parlaments eine leicht lesbare Gebärdensprachdolmetschung und Sprachübersetzungen bereitzustellen, um sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
Kampf gegen Diskriminierung
EU-Vorschriften vor allen Formen der Diskriminierung, Schutz e Garantien für i Betreuern und ihre gegenseitige Anerkennung in der EU, inklusiver und fairer Zugang zur Justiz. Das Parlament:
- fordert die Mitgliedstaaten auf, im Geiste des gegenseitigen Vertrauens zusammenzuarbeiten, um den Umfang der gegenseitigen Anerkennung der Bedingung einer Behinderung in Bereichen wie der Mobilität auf dem Arbeitsmarkt und den mit den Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen verbundenen Leistungen auszuweiten;
- betont, dass die Vorteile des Europäischen Behindertenausweises erweitert werden müssen, damit auch die Vorteile des gegenseitig anerkannten Zugangs zur Gesundheitsversorgung eingeschlossen sind;
- betont, dass insbesondere Kinder mit Behinderungen 3,7-mal häufiger als Kinder ohne Behinderungen Opfer jeglicher Form von Gewalt, 3,6-mal häufiger Opfer körperlicher Gewalt und 2,9-mal häufiger Opfer sexueller Gewalt werden. Hervorheben, dass Minderjährige mit geistigen oder geistigen Behinderungen zu den am stärksten gefährdeten Gruppen zu gehören scheinen, mit einem 4,6-mal höheren Risiko, sexuelle Gewalt zu erleiden als Gleichaltrige ohne Behinderungen. Sie fordert daher einen europäischen Rahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen vor allen Arten von Gewalt,
- betont die dringende Notwendigkeit von EU-Rechtsvorschriften zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor allen Formen der Diskriminierung in der EU und ist der Ansicht, dass dies für die ordnungsgemäße Umsetzung der in der CRPD dargelegten Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung ist,
- betont, dass bei der Reaktion auf künftige Gesundheitskrisen (von der Vorbereitung bis zur Behandlung) sichergestellt werden muss, dass Menschen mit Behinderungen nicht zurückgelassen werden;
- fordert die Kommission erneut auf, mit dem Gerichtshof der Europäischen Union bei Kommunikations- und Zugänglichkeitsstrategien zusammenzuarbeiten, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, ohne jegliche Form von Diskriminierung Zugang zum EU-Justizsystem zu erhalten;
- verurteilt alle Formen der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, Maßnahmen umzusetzen, die darauf abzielen, Fälle von Schikane aufgrund einer Behinderung,
- betont, dass die Inhaftierung von Personen, deren Behinderung mit einer Inhaftierung unvereinbar ist, vermieden werden muss und dass Alternativen zu Freiheitsstrafen angeboten werden müssen,
- betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit von EU- und nationalen Politiken und Strategien Familienmitglieder stark unterstützen und Pflegepersonal. in der Erwägung, dass es von grundlegender Bedeutung ist, ihnen in ihrer Rolle als pflegende Angehörige eine europäische gegenseitige Anerkennung zu verschaffen,
- fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene und zeitnahe Maßnahmen zu ergreifen, um einen wirksamen, gerechten und integrativen Zugang für Menschen mit allen Arten von Behinderungen zum Justizsystem und zur Strafverfolgung in allen Phasen des Verfahrens zu gewährleisten;
- fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Menschen mit Behinderungen und ihrem Unterstützungsnetzwerk vorrangig Zugang zu Impfungen zu gewähren.
Beschäftigung und Soziales
Gleiche Beschäftigungschancen, assistierte Beschäftigung, Quoten für Behinderte. Die Versammlung:
- fordert die Mitgliedstaaten auf, einen regulatorischen und politischen Rahmen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und insbesondere von Frauen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu fördern und sicherzustellen. Einschließlich Menschen mit okkulten Behinderungen, chronischen Krankheiten oder Lernschwierigkeiten,
- fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Sozialunternehmen zu fördern und zu unterstützen, die sich auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen konzentrieren, da sie ein Hebel zur Förderung der Schaffung menschenwürdiger Arbeitsplätze sind,
- fordert die Mitgliedstaaten auf, Menschen mit erheblichen und schweren Behinderungen frühzeitig Zugang zu staatlichen Rentensystemen zu gewähren, um das Risiko von Altersarmut und sozialer Ausgrenzung zu bekämpfen,
- fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, integrative und menschenwürdige, auf Rechten basierende individuelle Vermittlungs- und Unterstützungsmodelle (unterstützte Beschäftigung) als Mittel zu unterstützen, um Menschen mit Behinderungen nach Möglichkeit in den offenen Arbeitsmarkt zu überführen,
- betont die Notwendigkeit finanzieller Unterstützung, um Menschen mit Behinderungen die Einstellung oder Beschäftigung von Menschen mit besonderen Qualifikationen zu ihrer Unterstützung zu ermöglichen;
- fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu nachhaltigen und hochwertigen Arbeitsplätzen zu fördern,
- fordert die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vollständig umzusetzen. (7) fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Beschäftigungsaussichten für Menschen mit Behinderungen zu entwickeln, indem sie die Umsetzung der oben genannten Richtlinie verbessern —
- fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass der Arbeitsmarkt und das Arbeitsumfeld offen, integrativ und für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind,
- fordert die Institutionen und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Arbeitsquoten für Menschen mit Behinderungen einzuführen, um einen integrativen Arbeitsplatz zu fördern.
Öffentliche Auftragsvergabe und EU-Förderung
In Chancengleichheit investieren, in Übereinstimmung mit der CRPD. Die Abgeordneten fordern Folgendes:
- Die Mitgliedstaaten müssen bei der Umsetzung der Rechtsvorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe die CRPD einhalten, insbesondere in Bezug auf die Wahl der Medien, technische Spezifikationen, Zuschlagskriterien und Bedingungen für die Auftragserfüllung,
- Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen in den endgültigen Inhalt der Partnerschaftsvereinbarungen über die europäischen Struktur- und Investitionsfonds und in die damit verbundenen Programme Ziele und Ansätze zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen aufnehmen. Gleichzeitig die Grundsätze der Zugänglichkeit und Nichtdiskriminierung respektieren. Daher ist es notwendig, in die Chancengleichheit und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu investieren, auch durch die Unterstützung des Übergangs vom Leben in Einrichtungen zum Leben in Gemeinschaften,
- fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten zu nutzen, die die einschlägigen EU-Fonds für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen bieten.
Digitalisierungs
Implementieren Sie unterstützende und adaptive Technologien. Die Mitgliedstaaten sollten:
- bewerten die Chancen und Potenziale der Digitalisierung und digitaler Lösungen. Erkennen Sie daher den Wert unterstützender und adaptiver Technologien für Menschen mit Behinderungen an, unter gebührender Berücksichtigung des Schutzes personenbezogener Daten und ethischer Implikationen,
- die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aktiv fördern, indem ihnen geeignete Mittel zur Verfügung gestellt werden, um deren Zugang zu öffentlichen Online-Diensten zu gewährleisten. Mit vielen anderen Ressourcen fügen wir hinzu, verglichen mit die bisher angebotenen.
Suche
Investitionen in Innovation müssen umgesetzt werden, die die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zum Ausdruck bringen und darauf eingehen muss. Das Europäische Parlament:
- fordert die Kommission auf, weitere Untersuchungen zu den Auswirkungen und Wirkungen neu entstehender Technologien auf die Gesundheit von Menschen mit Behinderungen durchzuführen, wie z. B. LED-Leuchten bei lichtempfindlichen Personen,
betont die Notwendigkeit, in Forschung und Innovation im Bereich der Beschäftigung und des Unternehmertums von Menschen mit Behinderungen zu investieren, um ihren wirtschaftlichen Lebensunterhalt und ihre Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu fördern.
Bildung
Professionelle Weiterbildung, individuelle Betreuung und mehr Förderung. Während in Italien 2/3 der Schulen sind noch nicht zugänglich an Schüler mit motorischen Behinderungen, 98 % an Schüler mit sensorischen Behinderungen (Istat, 2020), Europäisches Parlament:
- fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in die Ausbildung von Fachkräften zu investieren, um den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden,
- betont, wie wichtig es ist, eine frühzeitige, personalisierte und umfassende Unterstützung für Kinder mit Behinderungen, ihre Eltern und diejenigen, die sie betreuen, sicherzustellen;
- betont die Notwendigkeit, die Finanzierungsmöglichkeiten für inklusive Bildung zu erweitern, wo immer dies möglich und wünschenswert ist, sowohl um die Auswirkungen der inklusiven Bildung auf Kinder mit oder ohne Behinderungen zu fördern als auch um die Forschung auf dem Gebiet der inklusiven Bildung zu finanzieren
- fördert den Einsatz neuer Technologien, einschließlich Mobilitätshilfen sowie Hilfsgeräte und Technologien, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind,
- stellt fest, dass Bildung eine entscheidende Rolle bei der individuellen Entwicklung spielt und dass barrierefreie Lernumgebungen Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit bieten, in vollem Umfang zu allen Aspekten der Gesellschaft beizutragen,
- fordert die Mitgliedstaaten auf, die von der Kommission in ihrer Mitteilung über die Verwirklichung des europäischen Bildungsraums bis 2025 festgelegten Leitlinien einzuhalten, und erinnert an die Pflicht der Regierungen, inklusive Bildung in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung gemäß den Verpflichtungen von zu fördern die Vereinten Nationen im Rahmen der CRPD,
- fordert die Anwendung eines inklusiven Systems in der nationalen, europäischen und regionalen Bildungspolitik, das es ermöglicht, Lernende mit Behinderungen in das Regelschulsystem zu integrieren, um jede Form von Diskriminierung zu vermeiden.
Schutz der Rechte von Frauen mit Behinderungen
Mehr Schutz und mehr Beteiligung an Entscheidungsprozessen. Das Europäische Parlament:
- fordert, dass die Schnittmenge von Geschlecht und Behinderung in alle EU-Politiken, -Programme und -Initiativen sowie in die nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten integriert wird. Optimieren Sie daher den Einsatz aktueller und zukünftiger EU-Finanzierungsinstrumente zur Förderung von Barrierefreiheit und Nichtdiskriminierung,
- fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die volle Entfaltung, Förderung und Teilhabe von Frauen mit Behinderungen sicherzustellen und ihre Beteiligung an der öffentlichen Entscheidungsfindung zu fördern,
- fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, durch die Istanbul-Konvention (8) geschlechtsspezifische Gewalt, der Frauen und Mädchen mit Behinderungen unverhältnismäßig stark ausgesetzt sind, durch eine spezifische strafrechtliche Sanktion für geschlechtsspezifische Gewalt (in Übereinstimmung mit mit dem AEUV, Artikel 83.1), (9)
- fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für öffentliche Investitionen zu sorgen, um Frauen und Mädchen mit Behinderungen uneingeschränkten Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und damit verbundenen Rechten zu gewährleisten. bedauert, dass Mädchen mit Behinderungen oft Sexualerziehung verweigert wird; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, für eine umfassende und integrative Aufklärung über Sexualität und Beziehungen zu sorgen,
- fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Geschäftsmodelle und sozialwirtschaftliche Initiativen zu unterstützen, die darauf abzielen, die soziale und berufliche Eingliederung von Frauen mit Behinderungen durch den Aktionsplan Sozialwirtschaft zu verbessern.
Vorläufige Schlussfolgerungen
Die Ziele dieser Strategie sie können nur durch koordinierte Maßnahmen sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene erreicht werden. Die Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Behörden müssen sich verpflichten, Behindertenpolitiken und -programme zu definieren und umzusetzen, die die vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Maßnahmen widerspiegeln. Im Gegenzug wird die EU eine wichtige Rolle bei der Unterstützung und kontinuierlichen Überwachung spielen müssen.
Ein außergewöhnliches Engagement Es ist erforderlich, eine Situation zu überwinden, die Europa bei den meisten behandelten Themen noch in der Steinzeit sieht. Nur so wird es möglich sein, zur Verwirklichung einer Union der Gleichheit beizutragen und die Rolle Europas zu stärken Partner global im Kampf gegen Ungleichheiten, für die Verwirklichung von Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) in der UN-Agenda 2030. (10)
# Gleichheit!
Dario Dongo und Elena Bosani
Note
(1) Eurobarometer Spezial 493, Diskriminierung in der EU, Mai 2019
(2) ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1. XNUMX.
(3) https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:315:0014:0041:IT:PDF
(4) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/IT/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0882&from=IT
(5) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/IT/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L1972
(6) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/IT/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016L2102&from=IT
(7) https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32000L0078:it:HTML
(8) https://www.istat.it/it/files/2017/11/ISTANBUL-Convenzione-Consiglio-Europa.pdf
(9) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/IT/TXT/HTML/?uri=CELEX:12016E083&from=SK
(10) https://unric.org/it/agenda-2030/
Dario Dongo, Rechtsanwalt und Journalist, PhD in internationalem Lebensmittelrecht, Gründer von WIISE (FARE – GIFT – Food Times) und Égalité.
Rechtsanwalt in Mailand und Frankfurt am Main. Als Expertin für Familien-, Jugend- und Strafrecht ist sie nun im universitären Masterstudiengang Lebensmittelrecht eingeschrieben