Die Masken müssen noch getragen werden, um das Ansteckungsrisiko durch Covid-19 zu mindern. Aber Behinderte sind per Dekret ausgeschlossen, ebenso Kinder unter 6 Jahren.
Covid-19 es ist immer noch da, trotz der guten Wünsche der Leugner. Die Erfahrungen der letzten Monate haben es auch ermöglicht, die Prävalenz schwerer oder tödlicher Komplikationen drastisch zu reduzieren. Welche, es sollte daran erinnert werden, wurden registriert im Wesentlichen bei Begleiterkrankungen, also der Koexistenz von zwei oder mehr schweren Krankheiten.
Der Ausnahmezustand sie wird verlängert bis 15.10.20, mit Ministerratsbeschluss vom 29.7.20. (1) Das DPCM 14.7.20 hat zwischenzeitlich bis zum 31.7.20 die bereits erneuerten Maßnahmen mit DPCM 11.6.20 (anstelle der jeweiligen Anlagen 1, 2) und die Anordnungen des Gesundheitsministers 30.6.20 und 9.7.20 bestätigt. Andere folgten, um die Einreise von Personen aus Risikoländern in das italienische Hoheitsgebiet zu regeln.
Die Maßnahmen in den verschiedenen gesellschaftlichen Aktivitäten (Verkehr, Verpflegung, Beherbergungs- und Freizeiteinrichtungen, Veranstaltungen etc.) zu übernehmen sind, werden laufend auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene aktualisiert. In einem Kaleidoskop von Regeln, deren einzige Gewissheit aus der wöchentlichen, wenn nicht täglichen Konsultation des Amtsblatts und der Websites lokaler Institutionen gewonnen werden kann.
Die Vorsichtsmaßnahmen Grundhygiene – vor allem zwischenmenschlicher Sicherheitsabstand und häufiges Händewaschen – muss jedoch eingehalten werden. Ausdrücklich, um die Infektionsrate auf niedrigem Niveau (Rt < 1) zu halten und insbesondere die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu schützen.
Die Masken sie müssen immer in geschlossenen, der Öffentlichkeit zugänglichen Räumen getragen werden. Und im Freien, wenn die Einhaltung des Mindestabstands zwischenmenschlich von einem Meter. Mit zwei Ausnahmen.
„Sie unterliegen nicht der Verpflichtung auch Kinder unter sechs Jahren Menschen mit unvereinbaren Formen der Behinderung mit der kontinuierlichen Verwendung der Maske oder der Subjekte, die mit den oben genannten 'interagieren' (DPCM 26.4.20, Artikel 3.2. Siehe Anmerkungen 2,3).
Ist kritisch dass alle Verstehen Sie die Bedeutung und Anwendung der oben genannten nationalen Norm, die noch in Kraft ist:
- verwenden Tragen einer Maske durch Menschen mit verschiedenen Formen von Behinderungen kann sie ernsthaften Risiken von Atembeschwerden oder auf jeden Fall Ermüdungszuständen aussetzen, die sogar gefährlich sein können. Gerade bei extremen klimatischen Bedingungen, wie sie in den letzten Wochen in Italien registriert wurden,
- es ist verboten Menschen mit Behinderungen die Verwendung der Maske auch in geschlossenen Räumen oder Verkehrsmitteln aufzuerlegen, die mit ihrer dauerhaften Verwendung nicht vereinbar sind. Wie bei Menschen, die gezwungen sind, im Rollstuhl zu leben oder sich mit einer Gehhilfe fortzubewegen, aber auch bei Menschen, die an verschiedenen Behinderungen im Zusammenhang mit neurologischen Erkrankungen oder anderen chronischen Erkrankungen leiden, die die körperlichen und / oder Atemfähigkeiten beeinträchtigen, (4)
- der Schutz von behinderten Menschen und Kindern unter 6 Jahren in Bezug auf die Ansteckungsgefahr muss stattdessen durch die Einhaltung des zwischenmenschlichen Abstands zu anderen gewährleistet werden. Zum Beispiel das Freilassen von Sitzplätzen in der Nähe in Verkehrsmitteln, wenn diese nicht von ihren Verwandten oder Begleitern besetzt sind.
Für weitere Informationen zu Gesundheit und Coronavirus siehe 'Band I-Menschen'unserer Trilogie 'Covid-19, das abc', weiter https://www.greatitalianfoodtrade.it/covid-19-abc-volume-i-persone_1
Dario Dongo
(1) Ministerratsbeschluss vom 29.7.20. Verlängerung des Ausnahmezustands als Folge des Gesundheitsrisikos im Zusammenhang mit dem Auftreten von Pathologien, die von übertragbaren Viruserregern ausgehen. (20A04213). Im Amtsblatt Allgemeine Serie Nr. 190 vom 30.7.20
(2) Dekret des Präsidiums des Ministerrates (DPCM) 26.4.20. Weitere Durchführungsbestimmungen des Gesetzesdekrets vom 23. Februar 2020, Nr. 6, der dringende Maßnahmen zur Eindämmung und Bewältigung des epidemiologischen Notfalls von COVID-19 enthält, die im gesamten Staatsgebiet gelten. (20A02352). Im GU Allgemeine Reihe 27.4.20 k. 108,
(3) Siehe vorherigen Artikel https://www.greatitalianfoodtrade.it/sicurezza/convivere-con-covid-19-il-dpcm-26-4-20-apre-la-fase-2
(4) Das Thema Masken für Behinderte wird seit kurzem auch in den USA thematisiert Südosten ADA (Americans with Disabilities Act) Center und das Burton Blatt Institute (BBI), at Syracuse University (New York). Sehen Die ADA und Richtlinien für Gesichtsmasken. 30.7.20 Uhr
Dario Dongo, Rechtsanwalt und Journalist, PhD in internationalem Lebensmittelrecht, Gründer von WIISE (FARE – GIFT – Food Times) und Égalité.