Égalité Onlus und Legambiente Sie fordern die italienische Regierung auf, die Gleichwertigkeit von Rollstühlen mit Elektrofahrrädern anzuerkennen. Der Motor ist derselbe, und die Unfähigkeit von Menschen mit Behinderungen, in die Pedale zu treten, kann ihre Diskriminierung nicht rechtfertigen. (1) Auf die persönliche Mobilität der Behinderten wird nicht verzichtet.
Architektonische Barrieren in Italien sind sie immer noch allgegenwärtig und verhindern die Autonomie von Menschen mit Behinderungen. In privaten Bereichen, aber auch in öffentlichen Bereichen, nach 34 Jahren (Nicht-)Anwendung des Gesetzes, das alle Gemeinden des Bel Paese (für einige wenige) verpflichtete, die sogenannten PEBA (Pläne zur Beseitigung architektonischer Barrieren) zu verabschieden . (2)
Barrierefreiheit von Gebäuden, Straßen und Infrastrukturen, öffentlichen und privaten Räumen, Transportdienstleistungen - für Menschen mit Behinderungen in Italien - sind immer noch sehr knapp. Bei allem Respekt vor den eingegangenen Verpflichtungen in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) sind die italienischen Bürgersteige voller Hindernisse, beginnend mit Stufen ohne Rutschen und daher für Rollstühle unmöglich oder anderweitig gefährlich. (3)
öffentlicher Verkehr wiederum ist es weitgehend unzugänglich. Auf städtischer und stadtnaher Ebene wie mehrfach angeprangert, Busse und U-Bahnhöfe sind oft ohne Bahnsteige und Aufzüge. 85 % der Bahnhöfe des italienischen Eisenbahnnetzes (RFI) sind ebenfalls nicht zugänglich! (4)
Autonomie ermöglichen und der unabhängige Transport von Behinderten - mit einem strikt nicht diskriminierenden Ansatz - ist eine weitere Aufgabe des italienischen Staates. Unter anderem in Übereinstimmung mit Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention. (5) Aber öffentliche persönliche Mobilitätsdienste, so wie es berichtet wurde, sind völlig inexistent.
Elektroroller an Rollstühle anzuschließen, stellen heute eine wesentliche Ressource dar, um den mehr als 100 motorischen Behinderungen in Italien zu ermöglichen, sich mit einem nennenswerten Maß an Autonomie fortzubewegen, und um die Zugänglichkeitsdefizite der äußeren Umgebung auszugleichen. Diese Motoren können von der ASL als Alternative (durch „funktionale Äquivalenz“) zu elektrischen Rollstühlen geliefert werden. Und sie eignen sich gut für den intermodalen Transport, dank ihres begrenzten Gewichts und ihrer Abmessungen, die es ermöglichen, sie auf andere Fahrzeuge zu laden.
Die Verwendung von Rollstuhl-Mopeds und Elektrorollstühlen entspricht tatsächlich dem von Elektrofahrrädern. Aus zwei wesentlichen Gründen:
- Bedürftigkeitszustand. Die systematische Unterbrechung der italienischen Bürgersteige durch Stufen, Höhenunterschiede und Gefälle verhindert oder behindert ernsthaft das Fahren im Rollstuhl und setzt die Behinderten sogar ernsthaften Gefahrensituationen aus.
- Nichtdiskriminierung. Die körperliche Unfähigkeit, Kraft auf die Pedale eines Elektrofahrrads zu geben, kann und darf das Recht von Menschen mit Behinderungen, ein gleichwertiges Fahrzeug zu benutzen, nicht beeinträchtigen. (6)
in Italien In den letzten Jahren wurden mindestens 12 Elektroroller zum Anhängen an Behindertenrollstühle ausgeliefert, deren Fahrverhalten denen von Elektrofahrrädern völlig gleicht. Das meistverkaufte dieser „Trikes“ wird in Italien in mehreren Versionen hergestellt, mit Geschwindigkeiten zwischen 20 und 48 km/h ungefähr. Ein Glücksfall für alle, die es unter anderem bei einer schändlichen Invaliditätsrente von 280 €/Monat nicht leicht haben, sich auf eigene Kosten ein mit entsprechenden Fahrgeräten ausgestattetes Auto zu kaufen. (7)
Rollstühle „motorisiert“ werden theoretisch klassifiziert und behinderten Menschen zur Verfügung gestellt als „medizinische Geräte' anerkannt 'vergleichbar mit elektrischen Rollstühlen„(für den internen oder externen Gebrauch, je nach Bedarf). Mofas dürfen jedoch nach geltender Vorschrift eine Geschwindigkeit von 6 km/h nicht überschreiten, da sie sonst als „Fahrzeuge“ im Sinne der Straßenverkehrsordnung einzustufen sind. (8)
Anstatt zu bevorzugen der persönlichen Mobilität von Menschen mit Behinderungen behält der italienische Gesetzgeber die Verwendung von Kinderwagen-Schnecken ausschließlich der Allgemeinheit von „Behinderten“ vor, als wären sie Spielzeug in einer Märchenwelt. Und setzt sie damit unter anderem der Gefahr aus, jedes Mal überfahren zu werden, wenn sie sich aufgrund eines Notstandes auf der Straße bewegen müssen, weil der Gehweg nicht befahrbar ist.
In der echten Welt, einige Tausend Querschnittsgelähmte und Querschnittsgelähmte in Italien fahren auf der Straße 'atypische Fahrzeuge'mit einem Elektromotor, in einer Situation der gesetzgeberischen Schwebe, unter der mitfühlenden Duldung der Behörden, die die Straßen (aber nicht die Bürgersteige) überwachen. Doch der Verkehrsminister möchte nun die Allgemeinheit der „vorausfahrenden Fahrzeuge“ – zu denen auch die Betroffenen gehören – mit einem Bußgeld von bis zu 800 Euro und einer Verwaltungsbeschlagnahme ahnden. Neben dem Schaden die Beleidigung!
Rechte und nicht Pietismus. Lass uns fragen dem Verkehrsministerium, dem Ministerrat und dem Parlament der Italienischen Republik die Anerkennung der vollen Gleichwertigkeit zwischen Rollstühlen mit Elektrorollern und Elektrofahrrädern. Ohne auf die für die öffentliche Versorgung noch notwendige Qualifikation als „Medizinprodukt“ zu verzichten, fordern wir, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen wie bei Elektrofahrrädern konsequent auf 25 km/h angehoben werden.
Rollstühle „intelligente“ mit integrierten Bremssystemen ausgestattete müssen für eine höhere Leistung zugelassen werden, um den täglichen Lebens- und Transportbedürfnissen von Erwachsenen (> 14 Jahre) gerecht zu werden, die einen Führerschein hatten oder haben oder mindestens 6 Jahre lang einen Bildungskurs im Straßenverkehr absolvieren Std. (9) Das Mindeste, was getan werden kann und muss, um die schwerwiegenden Verstöße Italiens, seiner Regionen und Gemeinden gegen die von der UN-Behindertenrechtskonvention festgelegten Pflichten auszugleichen.
# Gleichheit!
Dario Dongo
(1) 'Ja, hat es Unterscheidung indirekt, wenn eine scheinbar neutrale Bestimmung, ein Kriterium, eine Praxis, eine Handlung, eine Vereinbarung oder ein Verhalten eine Person mit einer Behinderung gegenüber anderen Menschen benachteiligt ' (Gesetz 67/06, Maßnahmen zum Rechtsschutz von Menschen mit Behinderungen, die Opfer von Diskriminierung sind. Artikel 2, Begriff der Diskriminierung)
(2) 'Pläne müssen von den zuständigen Verwaltungen für die Beseitigung angenommen werden architektonische Barrieren innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes (Gesetz 41/86, Art. 32.21)
(3) Siehe CRPD. Artikel 9 - Zugänglichkeit,
(4) in Italien sind sie jetzt zugänglich 320 von 2.030 Bahnhöfen, davon 600 Hauptbahnhöfe und 1.430 Bahnhöfekleiner und weniger frequentiert, die zusammen mit den anderen den Zugang zum Eisenbahnnetz in der gesamten Region gewährleisten'. v. http://www.rfi.it/rfi/LINEE-STAZIONI-TERRITORIO/Le-stazioni/Accessibilità-stazioni
In Bezug auf die Bus, das vorheriger Artikel zum 'Fall Genua',
(5) CRPD. Artikel 20 - Persönliche Mobilität,
(6) Zu dem in Anmerkung 1 genannten Diskriminierungsverbot kommt das hinzu Grundsatz der Zumutbarkeit, die ihren Ursprung in der europäischen Gesetzgebung hat, wonach für ähnliche Sachverhalte ähnliche Regeln gelten müssen
(7) So Behinderung, Armut und soziale Ausgrenzung siehe die neuesten Istat- und Eurostat-Berichte,
(8) Siehe Präsidialdekret 495/92 (Verordnung über den Vollzug und die Durchführung der Straßenverkehrsordnung), Kunst. 196.1
(9) Auch unter Berücksichtigung der besonderen Anfälligkeit von Menschen im Rollstuhl gegenüber Angriffen von Hunden und der daraus resultierenden Notwendigkeit, schnell entkommen zu können (ihr Gesicht nicht aus der Reichweite der Tiere entfernen zu können oder anderweitig Zuflucht zu suchen oder sich zu verteidigen sich)
Dario Dongo, Rechtsanwalt und Journalist, PhD in internationalem Lebensmittelrecht, Gründer von WIISE (FARE – GIFT – Food Times) und Égalité.