DPCM 3.11.20 verstärkte die Eindämmungsmaßnahmen der Ansteckung durch Covid-19 vom 6.11.20 bis 3.12.20. (1) Nachfolgend die einschlägigen Regelungen für Menschen mit Behinderungen, Erkrankungen und deren Umgang mit ihnen.
Sie sind befreit von der Maskenpflicht - zusätzlich für Kinder unter 6 Jahrendiejenigen, die Sport treiben'-'Personen mit Pathologien oder Behinderungen, die mit der Verwendung der Maske nicht vereinbar sind', ebenso gut wie 'diejenigen, die, um mit den oben genannten zu interagieren, sich in derselben Inkompatibilität befinden'. Zum Beispiel diejenigen, die mit Gehörlosen interagieren, für die das Lippenlesen ein unverzichtbares Kommunikationsmittel ist.
Menschen mit motorischen Behinderungen oder mit Autismus-Spektrum-Störungen, geistigen oder sensorischen Behinderungen oder psychischen und Verhaltensproblemen oder nicht selbstständig mit Unterstützungsbedarf motorische Aktivitäten auch im Freien jederzeit durchführen können.
Le Sicherheitsabstände und deren Begleitpersonen oder Leistungserbringer, diein irgendeiner Funktion„(beruflich oder solidarisch, kontinuierlich oder freundschaftlich) kann je nach Notwendigkeit gekürzt werden.
Soziale und sozio-gesundheitliche Aktivitäten mit Genehmigung oder Vereinbarung bereitgestellt (einschließlich solcher, die in oder von halbstationären Zentren für Menschen mit Behinderungen bereitgestellt werden) - unabhängig von ihrer Konfession, sozialer, sozialpädagogischer, multifunktionaler, sozialberuflicher, gesundheitlicher und sozialer Art - Gesundheit - gemäß den von den Regionen angenommenen territorialen Plänen fortzusetzen. Wer muss, gegebenenfalls durch spezifische Protokolle, die Einhaltung der Bestimmungen zur Ansteckungsprävention und zum Schutz der Gesundheit von Benutzern und Betreibern sicherstellen?
Zugang für Angehörige und Besucher zu Hospitality- und Langzeitkrankenhauseinrichtungen, betreuten Gesundheitsresidenzen (RSA), Hospiz, Rehabilitationsstrukturen und Wohnstrukturen für ältere Menschen, autark und nicht, ist nur auf die vom Gesundheitsmanagement der Struktur angegebenen Fälle beschränkt, die verpflichtet sind, die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung einer möglichen Übertragung von Infektionen zu treffen.
Die Gefährten der Patienten dürfen sich nicht in den Wartezimmern der Not- und Aufnahmeabteilung und der Ersten Hilfe (DEA / PS) aufhalten, sofern nicht anders vom Gesundheitspersonal festgelegt.
Sie sind erlaubt nur Veranstaltungen und Wettbewerbe - anerkannt von nationalem Interesse, mit einer Bestimmung des italienischen Nationalen Olympischen Komitees (CONI) und des italienischen Paralympischen Komitees (CIP) - die Einzel- und Mannschaftssportarten betreffen, die von den jeweiligen nationalen Sportverbänden organisiert werden, verbundene Sportarten, Sportarten Werbeeinrichtungen (oder von internationalen Sportorganisationen), innerhalb von Sportanlagen, die hinter verschlossenen Türen genutzt werden, oder im Freien ohne Anwesenheit der Öffentlichkeit.
Die Skigebiete sie dürfen nur von Athleten (Profis und Nicht-Profis) verwendet werden, die von CONI, dem CIP und / oder ihren jeweiligen Verbänden als von nationalem Interesse anerkannt wurden. Zur Vorbereitung auf nationale und internationale Sportwettkämpfe und die Wettkämpfe selbst.
Fitnessstudios, Schwimmbäder, Schwimmzentren, Wellnesszentren, Spas dürfen nur Dienstleistungen erbringen, die in die wesentlichen Hilfeebenen fallen, dh Rehabilitations- oder therapeutische Aktivitäten. Die Rehabilitationszentren wiederum können ihre Tätigkeit fortsetzen.
Kinderkrippen, Kindergärten und erster Bildungszyklus (Grund- und Mittelschulen) setzen die didaktische und pädagogische Aktivität in Anwesenheit fort, mit der obligatorischen Verwendung von Masken außerhalb von Kindern unter 6 Jahren und von Fächern mit Pathologien oder Behinderungen, die mit der Verwendung von Masken nicht vereinbar sind.
Weiterführende Schulen Stufe zwei nehmen flexible Formen in der Organisation der didaktischen Tätigkeit an, um diese zu 100% durch integrierte digitale Lehre durchführen zu können. Die Tätigkeit in der Präsenz ist erlaubt:
- nur in Fällen der Notwendigkeit, eine Beziehung zur effektiven schulischen Inklusion von Schülern mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf aufrechtzuerhalten, wobei die Online-Verbindung mit anderen Schülern derselben Klasse sicherzustellen ist,
- ggf. für Labortätigkeiten.
In den Bereichen des Staatsgebiets gekennzeichnet durch ein Szenario von 'maximaler Schweregrad und ein hohes Risikoniveau''Schulische und didaktische Aktivitäten finden ausschließlich remote statt. Vor-Ort-Aktivitäten hingegen werden in Kindergärten und Kindergärten, Grundschule und erstem Jahr der Mittelschule fortgesetzt.
Die Aktivität in Präsenz es ist jedoch zulässig, ein Bildungsverhältnis zu pflegen, das auf eine effektive schulische Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf abzielt und die Online-Verbindung mit den Schülerinnen und Schülern der Klasse im integrierten digitalen Unterricht gewährleistet. Sowie im Bedarfsfall Labore nutzen.
Die Studenten die nicht an den Bildungs- oder Lehrplanaktivitäten von Universitäten und Institutionen mit hoher künstlerischer, musikalischer und tänzerischer Ausbildung teilnehmen, können solche Aktivitäten nach Möglichkeit mit von denselben Universitäten und Institutionen festgelegten Fernmethoden durchgeführt werden. Dabei werden auch die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderungen berücksichtigt.
In (nur) öffentlichen VerwaltungenUnter Berücksichtigung der Entwicklung der epidemiologischen Situation wendet jeder Manager jede Lösung an, die für schwache Arbeitnehmer nützlich ist, um die Durchführung von Aktivitäten im „agile Modus“ sicherzustellen. Auch durch die Zuweisung zu einem anderen Arbeitsplatz (in derselben Kategorie oder in demselben Einstufungsbereich gemäß den geltenden Tarifverträgen enthalten) und die Durchführung spezifischer beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen.
Dario Dongo
Note
(1) Dekret des Präsidenten des Ministerrates 3.11.20. Weitere Durchführungsbestimmungen des Gesetzesdekrets vom 25. März 2020, Nr. 19, umgewandelt, mit Änderungen, durch das Gesetz vom 25. Mai 2020, n. 35, der „Dringende Maßnahmen zur Bewältigung des epidemiologischen Notfalls von COVID-19“ enthält, und das Gesetzesdekret vom 16. Mai 2020, Nr. 33, umgewandelt, mit Änderungen, per Gesetz vom 14. Juli 2020, n. 74 mit «Weitere dringende Massnahmen zur Bewältigung des epidemiologischen Notfalls durch COVID-19». (20A06109) (GU-Allgemeine Serie Nr. 275 vom 04 - Ordentliche Beilage Nr. 11)
Dario Dongo, Rechtsanwalt und Journalist, PhD in internationalem Lebensmittelrecht, Gründer von WIISE (FARE – GIFT – Food Times) und Égalité.